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Nutzungsordnung für die Boote / Wassersportgeräte des SWCV
Führer der Boote des SWCV müssen in Besitz des A-Scheins oder Äquivalenten, sowie Mitglieder des SWCV sein. Die Boote / Wassersportgeräte sind Eigentum des SWCV und allen Mitgliedern zugänglich. Es handelt sich um eine BM, eine Magic, vier 420er, 9 Optis und zwei Kunststoffschalen (Motorboote) Folgende Regeln sind einzuhalten:
- Die Nutzung der Vereinsboote ist nur erlaubt, wenn ein Vereinsmitglied die Nutzungsordnung durch Unterschrift anerkannt hat und gegen Hinterlegung eines Pfandes von 10 Euro eine Schlüssel für die Boote erhalten hat.
- Die Boote dürfen nur mit Bootsschuhen betreten werden. Nach 1 Stunde Segelzeit muss jedes Boot zum Steg zurück
gebracht und geprüft werden, ob ein weiterer Interessent am Steg ist. In diesem Fall ist dass Boot der neuen Crew zu übergeben. Im Sinne der Gemeinschaft sollte aber eine gemeinsamen Nutzung geprüft, eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Ist kein neuer Interessent am Steg, darf der vorherige Benutzer / die vorherige Crew das Boot weiter segeln.
- Vor der Nutzung deer BM oder der Magic ist ein Bootsführer festzulegen. Dieser hat das jeweilige Boote auf Schäden zu untersuchen. Schäden die vorgefunden wurden oder während des Segelns aufgetreten sind, müssen innerhalb von 24
Stunden beim Vorsitzenden der Wassersportabteilung, Joachim Setzepfandt, gemeldet werden. Als Schadensmeldung gilt auch eine Mail an mail@swcv.de . Der Boots¬führer haftet für entstandene Schäden.
- Der letzte Benutzer muss die Segel bergen und das Boot ordnungsgemäß auf dem entsprechenden Liegeplatz
unterbringen und dort zu verschließen.
- Die Optis dürfen nur zu festgelegten Übungszeiten und mit Zustimmung des Übungsleiters benutzt werden.
- An Regattatagen sind die Boote für Regattateilnehmer reserviert. Sind mehr Teilnehmer als Boote vorhanden, entscheidet bei jeder Regatta neu das Los. Während einer Regatta entfällt die Pflicht, stündlich an den Steg zurückzukehren.
- Motorboote dürfen nur für Aufgaben genutzt werden, die die Seenutzungsordnung der FZX gestattet. An Trainings- oder Regattatagen ist die Sicherung der Segelnden vorrangig. Sollen die Motorboote davon abweichend anderweitig genutzt
werden, entscheidet der Vorstand nach formlosem Antrag über die Art der Verwendung.
- Besondere Regelung für die Nutzung der 420er Jollen des SWCV:
Die 420er stehen den Jugendlichen des Vereins die 420er für das Training zur Ver¬fügung. Jugendliche, die am Tage einer Vereinsregatta eine Meldung für eine Auswärtsregatta vorlegen, die innerhalb von 14 Tagen nach der Yardstickregatta stattfindet, können sie die 420er vorrangig vor Anderen bei der Yardstickregatta nutzen. Wenn Jugendliche am Tag einer Vereinsregatta die 420er für eine Auswärtsregatta benutzen möchten, melden sie das 14 Tage vorher dem Jugendwart. Dann steht dieses Boot Anderen bei dieser Yardstick-Regatta nicht zur Verfügung.
- Der Vorstand kann durch Mehrheitsbeschluss diese Nutzungsordnung jederzeit ergänzen bzw. ¬ändern. Wer gegen diese Ordnung verstößt, kann von der Nutzung ausgeschlossen werden.
So beschlossen und
bekanntgegeben am 1. April 2009
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